Einfach nur ärgerlich, dumm und langweilig

Copyrightgesetze in Verbindung mit Urheber- und Nutzungsrecht, nationale Animositäten, Kleinkariertheit usw in Kombination führen leider immer öfter zu Ergebnissen wie diesem.


So ein Kwaaak, der Nutzer hat den Beitrag natürlich zur Verfügung gestellt, irgendein ein ganz toller Filter behält ihn uns ach so ausgehungerten Medienhungrigen vor!

Ein Beitrag, knappe 15 Jahre alt, vermutlich höchstwahrscheinlich schon x-fach kostenpflichtig drittverwertet, der obendrein gestern als YouTube-Video(!) in den ARD-Nachrichten lief, darf bei YouTube nicht für Nutzer mit einer deutschen I.P.-Adresse gezeigt werden?

Wie dumm ist das denn?
Danke, lieber Gesetzgeber.

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